Atemschutzgeräteträger nach FwDV 2 / FwDV 7

Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger für Feuerwehren

Seminar / Grundausbildung Atemschutzgeräteträger (Pressluftatmer) mit Rettungsaufgaben nach FwDV 2 / FwDV 7

Die Ausbildung umfasst mind. 24 Stunden (1 Stunde = 45 min) und wird in der Regel zusammenhängend freitags (18:00 - 22:00 Uhr), samstags (08:00 Uhr - 18:00 Uhr) und sonntags (08:00 - 18:00 Uhr) stattfinden.

 

Ausbildungsinhalt ist die FwDV 2.2, FwDV 7, UVV, vfdb und Herstellervorschrift. Im Preis enthalten sind Ausbildungsunterlagen, Schulungsmaterial, Atemschutzübungsanlage bzw. BÜA, komplette Atemschutztechnik (Atemschutzmaske, Atemschutzgerät mit Lungenautomat und Atemluftflasche) sowie nicht alkoholische Getränke, Frühstück und Mittagessen.

 

Nach erfolgreichem Abschluss wird dem Lehrgangsteilnehmer ein Zertifikat ausgestellt.

 

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossen Truppmannausbildung Teil 1 sowie ein gültiger Nachweis über die Tauglichkeit nach den arbeitsmedizinischen Grundsätzen G26.3. Der Lehrgang "Sprechfunker" sollte, wenn möglich, vor dem Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" abgeschlossen sein.

 

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.

 

Kontakt Atemschutzgeräteträger FwDV 2 / FwDV 7

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