Jeder Geräteträger muss sich zu jeder Zeit auf die Funktionsfähigkeit seiner persönlichen Schutzausrüstung verlassen können. In der BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" wird der Gebrauch von Pressluftatmern geregelt und schreibt u. a. folgendes fest: „Der Lungenautomate muss alle 6 Jahre einer Grundüberholung unterzogen werden."
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Überholung Ihrer Lungenautomaten gemäß BGR 190 und die benötigten Originalersatzteile an! Dabei richten sich die Preise für Austauschteile (Austausch vorgeschrieben durch Prüffristen) nach den Vorgaben der einzelnen Hersteller.
In der Verbindung mit einem Service-Vertrag haben Sie einen großen Vorteil, so dass wir z.B. die benötigten Originalersatzteile gerätebezogen vorhalten und sich die Ausfallzeiten Ihrer Atemschutzgeräte auf ein Minimum reduzieren. Sollten Sie dennoch Geräte für Ihre Einsatzbereitschaft benötigen, können wir Ihnen im Bedarfsfall auch gerne Leihgeräte aus unserem Gerätebestand zur Verfügung stellen.
Die Grundüberholung beinhaltet:
Zudem: Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach Ihren Einsätzen, Ausbildungen und Übungen durch Reinigung, Desinfektion, Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung etc.
Für folgende Lungenautomaten übernehmen wir den kompletten Service
Dräger
MSA (vormals Auer)
Interspiro
Bartels Rieger