Atemluftflasche

Durch die Einführung der Druckgeräterichtlinie (DGRL) 97/23/EG wurde das Inverkehrbringen von Druckgeräten aller Art mit Wirkung vom 29. Mai 2002 europaweit neu geregelt. Hierzu zählen auch Flaschenkörper mit Ventilen, also Druckgasflaschen.

Außerdem wurde zusätzlich am 01. Januar 2003 die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft gesetzt, die den Betrieb von Druckgeräten neu regelt. Damit löst sie die Druckbehälterverordnung ab.

Aufbauend auf dieser neuen Rechtsgrundlage und den einschlägigen Herstellervorschriften bieten wir Ihnen nachstehende Dienstleistungen für Ihre Druckgasflaschen an:

 

  • Füllen von 200 und 300 bar Flaschen
  • TÜV - Wiederkehrende Prüfungen (äußere und innere Prüfung sowie Festigkeits- und Gewichtsprüfung)
  • Farbkennzeichnung nach DIN EN 1089-3
  • Entsorgung von entleerten Druckgasflaschen
  • Neubeschaffung von Atemluftflaschen aus Stahl und CFK All-Composite
  • Austausch von Flaschenventilen
  • Einbau von Excess Flow Valve (Abströmsicherung)
  • Erstellung eines Prüfprotokolls

Unsere CFK Atemluftflasche (All-Composite Atemluftflasche mit Kunststoffliner / Kunststoffkernbehälter) ist derzeit die leichteste Lösung mit unbegrenzter Lebensdauer.

 

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